Homeoffice-Pauschale für Lehrkräfte richtig absetzen

Hilmar Michel • 11. Oktober 2026
Mann im Homeoffice mit Hund am Schreibtisch. Ideal für die homeoffice pauschale lehrer.

Inhaltsverzeichnis

Wer als Lehrkraft Unterricht vorbereitet, Klassenarbeiten korrigiert oder Elterngespräche von zu Hause aus organisiert, fragt sich zu Recht, welche Kosten sich steuerlich berücksichtigen lassen. Für 2026 sind vor allem die Homeoffice-Tagespauschale von 6 Euro, die besonderen Regeln für Lehrerzimmer und die Kombination mit der Entfernungspauschale wichtig.

Die wichtigsten Zahlen und Regeln auf einen Blick

  • 6 Euro pro Tag können für berufliche Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung angesetzt werden.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Kalenderjahr, also maximal 210 Tagen.
  • Lehrkräfte können die Pauschale unter bestimmten Bedingungen auch an Tagen mit Unterricht in der Schule nutzen.
  • Ein Lehrerzimmer oder Klassenraum gilt für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung nicht automatisch als anderer Arbeitsplatz.
  • Die Pauschale ist ein Werbungskostenabzug, keine direkte Auszahlung von 1.260 Euro.

Schreibtisch mit Laptop, Lampe und Büchern. Perfekt für die homeoffice pauschale lehrer.

Wie die Homeoffice-Pauschale für Lehrkräfte 2026 funktioniert

Die steuerliche Tagespauschale beträgt 6 Euro für jeden geeigneten Kalendertag. Mehr als 210 Tage lassen sich nicht berücksichtigen, sodass der maximale Jahresbetrag bei 1.260 Euro liegt. Ich finde diese Regelung besonders für Lehrkräfte interessant, weil ein großer Teil der beruflichen Arbeit außerhalb des Unterrichts stattfindet.

Abziehbar sind die Tage als Werbungskosten in der Anlage N. Dazu zählen beispielsweise Tage, an denen Unterricht vorbereitet, Arbeitsblätter erstellt, Klassenarbeiten korrigiert oder Gespräche mit Eltern und Kolleginnen digital geführt werden. Die Pauschale deckt die allgemeinen Kosten der beruflichen Nutzung der Wohnung ab, etwa einen Anteil an Strom, Heizung und Internet.

Wichtig ist die steuerliche Bedeutung. Die 1.260 Euro werden nicht direkt erstattet, sondern mindern das zu versteuernde Einkommen. Da für Arbeitnehmer bereits ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt wird, bringt die Homeoffice-Pauschale allein oft nur dann einen zusätzlichen Effekt, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen.

Die normale Voraussetzung

Die einfache Variante gilt für Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend zu Hause ausgeübt wird und die außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird. „Überwiegend“ bedeutet mehr als die Hälfte der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit.

Eine Lehrkraft, die an einem Samstag mehrere Stunden Unterricht vorbereitet und Klassenarbeiten korrigiert, kann diesen Tag daher grundsätzlich berücksichtigen. Ein kurzer Blick in das dienstliche E-Mail-Postfach reicht dagegen nicht aus. Ich würde nur Tage eintragen, an denen tatsächlich ein nachvollziehbarer beruflicher Arbeitsaufwand entstanden ist.

Lesen Sie auch: Rhythmisierung in der Grundschule - Weniger Hektik, mehr Lernen

Die Sonderregel für Lehrkräfte

Für Lehrerinnen und Lehrer ist die zweite Variante oft entscheidender. Steht für die betreffende Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird zu Hause gearbeitet, darf die Tagespauschale auch angesetzt werden, wenn am selben Tag zusätzlich die Schule aufgesucht wurde.

Das typische Beispiel sieht so aus: Unterricht von 8 bis 13 Uhr in der Schule, anschließend von 15 bis 18 Uhr Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen zu Hause. Wenn es dafür in der Schule keinen geeigneten Arbeitsplatz gibt, können Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag nebeneinander möglich sein.

Welche Tätigkeiten von zu Hause aus zählen

Entscheidend ist nicht, ob die Tätigkeit am heimischen Schreibtisch besonders anspruchsvoll wirkt, sondern ob sie beruflich veranlasst ist. Bei Lehrkräften gehören dazu viele Aufgaben, die im Stundenplan nicht sichtbar sind, aber einen erheblichen Teil des Berufs ausmachen.

  • Unterricht für den nächsten Schultag vorbereiten
  • Arbeitsblätter, Lernmaterialien oder digitale Unterrichtseinheiten erstellen
  • Klassenarbeiten, Tests und Hausaufgaben korrigieren
  • Förderpläne, Zeugnisbeurteilungen oder Dokumentationen ausarbeiten
  • Elterngespräche und dienstliche Videokonferenzen führen
  • pädagogische Gespräche oder Konferenzen nachbereiten

Auch Wochenenden und Ferientage können zählen, wenn an diesen Tagen tatsächlich beruflich gearbeitet wurde. Ferien sind steuerlich keine automatische Homeoffice-Zeit. Wer nur private Erledigungen macht oder gelegentlich eine Idee für den Unterricht notiert, sollte den Tag nicht vorschnell als vollständigen Arbeitstag erfassen.

Situation Mögliche Einordnung Beispielbetrag
180 Tage ausschließlich zu Hause gearbeitet 180 × 6 Euro 1.080 Euro
210 geeignete Homeoffice-Tage Höchstbetrag erreicht 1.260 Euro
220 dokumentierte Tage Begrenzung auf 210 Tage 1.260 Euro
Nur kurze private Planung ohne konkrete Arbeitsleistung Keine ausreichende berufliche Tätigkeit 0 Euro

Warum Lehrerzimmer und Klassenraum nicht automatisch genügen

Viele Lehrkräfte denken zunächst, dass ein Lehrerzimmer oder ein freier Klassenraum als anderer Arbeitsplatz gilt. Steuerlich kommt es aber darauf an, ob dort für die konkrete Tätigkeit ein geeigneter und dauerhaft nutzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ein Lehrerzimmer mit wechselnden Sitzplätzen, fehlender Ruhe oder ohne Möglichkeit, Unterlagen sicher aufzubewahren, erfüllt diese Funktion für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung in der Regel nicht. Das gilt auch dann, wenn die Lehrkraft dort gelegentlich einen Laptop aufklappen kann. Meine Empfehlung ist, die tatsächliche Situation realistisch zu beschreiben und nicht nur auf die Existenz irgendeines Tisches zu verweisen.

Anders kann es aussehen, wenn die Schule einen festen, vollständig ausgestatteten Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung bereitstellt und dieser dauerhaft genutzt werden kann. Dann ist die Kombination aus Schultag und Tagespauschale nicht automatisch möglich. Maßgeblich bleibt, für welche konkrete berufliche Tätigkeit der Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten am selben Tag

Die Kombination ist einer der wichtigsten Punkte für Lehrkräfte. Wer morgens zur Schule fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet, darf unter den genannten Voraussetzungen beide Bereiche berücksichtigen. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt 2026 die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer.

Berechnet wird dabei nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Schule, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Bei 20 Entfernungskilometern ergeben sich pro Schultag 7,60 Euro Entfernungspauschale. Kommen an diesem Tag drei Stunden häusliche Unterrichtsvorbereitung hinzu und fehlt dafür dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz, können zusätzlich 6 Euro Tagespauschale angesetzt werden.

Beispiel Entfernungspauschale Homeoffice-Tagespauschale Gesamter Werbungskostenbetrag
20 km zur Schule, anschließend Arbeit zu Hause 20 × 0,38 Euro = 7,60 Euro 6 Euro 13,60 Euro
Nur Arbeit zu Hause, Schule nicht aufgesucht 0 Euro 6 Euro 6 Euro
Schule besucht, aber keine Arbeit zu Hause 7,60 Euro 0 Euro 7,60 Euro

Die Entfernungspauschale gilt allerdings nicht für jeden beliebigen Besuch der Schule. Entscheidend ist, ob es sich um die erste Tätigkeitsstätte handelt. Bei angestellten oder verbeamteten Lehrkräften ist das normalerweise die dauerhaft zugeordnete Schule.

Wann ein häusliches Arbeitszimmer eine andere Lösung ist

Die Tagespauschale sollte nicht mit der Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer verwechselt werden. Für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gelten strengere Voraussetzungen. Es muss sich grundsätzlich um einen nahezu ausschließlich beruflich genutzten, abgeschlossenen Raum handeln.

Variante Voraussetzung Höchstbetrag 2026
Tagespauschale Berufliche Tätigkeit zu Hause, 6 Euro je geeignetem Tag 1.260 Euro
Jahrespauschale Arbeitszimmer Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit 1.260 Euro
Tatsächliche Arbeitszimmerkosten Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt, tatsächliche Kosten sind nachweisbar Nach tatsächlichem Aufwand

Bei klassischen Lehrkräften liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule, weil das Unterrichten die berufsprägenden Aufgaben umfasst. Deshalb reicht ein besonders großer Zeitaufwand für Korrekturen zu Hause meist nicht aus, um die Jahrespauschale für das Arbeitszimmer zu erhalten.

Für Arbeitsmittel gelten eigene Regeln. Ein beruflich genutzter Laptop, Drucker, Fachliteratur oder Unterrichtsmaterial wird nicht automatisch durch die Tagespauschale abgegolten. Solche Kosten können grundsätzlich zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit die berufliche Nutzung nachvollziehbar ist.

So dokumentierst du die Tage für die Steuererklärung

Für die Tagespauschale sind normalerweise keine einzelnen Strom- oder Internetrechnungen erforderlich. Trotzdem müssen die angesetzten Tage aufgezeichnet und glaubhaft gemacht werden können. Eine einfache, laufend gepflegte Übersicht ist dafür deutlich besser als eine nachträglich geschätzte Jahreszahl.

  1. Notiere das Datum jedes Tages mit beruflicher Arbeit zu Hause.
  2. Vermerke kurz die Tätigkeit, zum Beispiel „Korrekturen Klasse 4“ oder „Unterrichtsplanung Sachunterricht“.
  3. Markiere, ob an diesem Tag zusätzlich die Schule besucht wurde.
  4. Halte fest, ob für die häusliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz in der Schule vorhanden war.
  5. Übertrage die Summe in den Bereich Werbungskosten der Anlage N.

Als Nachweise können Stundenpläne, digitale Kalender, Korrekturfristen, Konferenztermine oder dienstliche Nachrichten hilfreich sein. Ich würde keine minutiöse Zeiterfassung verlangen, aber eine schlüssige Dokumentation führen, die zum tatsächlichen Schuljahr passt und Ferien, Krankheitstage sowie Urlaub berücksichtigt.

Ein häufiger Fehler ist, die Zahl der Homeoffice-Tage einfach aus der Zahl der Unterrichtstage abzuleiten. Ein weiterer besteht darin, an jedem Schultag automatisch 6 Euro einzutragen. Richtig ist nur, was sich anhand der konkreten Arbeitsorganisation erklären lässt.

Was ich Lehrkräften für die Steuererklärung 2026 mitgeben würde

Die wichtigste Zahl lautet 6 Euro pro geeignetem Tag. Noch wichtiger ist aber die richtige Einordnung des Arbeitsplatzes. Wer Unterricht in der Schule hält und die Vor- und Nachbereitung zu Hause erledigt, sollte nicht vorschnell auf die Pauschale verzichten, nur weil am selben Tag eine Fahrt zur Schule stattgefunden hat.

Ich würde die Arbeitstage frühzeitig dokumentieren, die Entfernungspauschale getrennt erfassen und die Kosten für Arbeitsmittel separat prüfen. So bleibt die Steuererklärung übersichtlich und die Angaben wirken auch dann plausibel, wenn das Finanzamt später genauer nachfragt.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Lehrkräfte können für jeden geeigneten Tag 6 Euro als Werbungskosten ansetzen, höchstens jedoch für 210 Tage. Damit liegt der maximale Jahresbetrag bei 1.260 Euro. Dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen.

Das ist möglich, wenn für die häusliche Unterrichtsvor- oder -nachbereitung dauerhaft kein geeigneter anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann können beispielsweise die Fahrt zur Schule über die Entfernungspauschale und zusätzlich 6 Euro Tagespauschale berücksichtigt werden.

Nein. Ein Lehrerzimmer oder Klassenraum muss für die konkrete Tätigkeit geeignet und dauerhaft nutzbar sein. Wechselnde Sitzplätze, fehlende Ruhe oder keine sichere Aufbewahrung von Unterlagen sprechen dagegen. Ein fester, vollständig ausgestatteter Arbeitsplatz kann die Sonderregel dagegen ausschließen.

Eine laufende Übersicht mit Datum, Tätigkeit und einem Hinweis auf einen zusätzlichen Schulbesuch ist sinnvoll. Auch Stundenpläne, digitale Kalender, Korrekturfristen, Konferenztermine oder dienstliche Nachrichten können die Angaben plausibel machen. Ferien, Urlaub und Krankheitstage sollten bei der Dokumentation berücksichtigt werden.

Artikel bewerten

Bewertung: 0.00 Stimmenanzahl: 0

Tags

homeoffice-pauschale
werbungskosten
entfernungspauschale
arbeitszimmer
arbeitsmittel
Autor Hilmar Michel
Hilmar Michel
Mein Name ist Hilmar Michel und ich bringe sechs Jahre Erfahrung in der Grundschulpädagogik mit. Schon früh faszinierte mich die Art und Weise, wie Kinder lernen und sich entwickeln. Diese Neugier hat mich dazu bewegt, mich intensiv mit modernen Lernkonzepten und Erziehungsmethoden auseinanderzusetzen. Ich schreibe über Themen, die sowohl Lehrer als auch Eltern ansprechen, und versuche, komplexe Inhalte verständlich und zugänglich zu machen. In meinen Beiträgen lege ich großen Wert darauf, aktuelle Trends und bewährte Praktiken zu beleuchten. Ich prüfe sorgfältig meine Quellen und vergleiche verschiedene Ansätze, um sicherzustellen, dass die Informationen, die ich teile, nützlich und präzise sind. Mein Ziel ist es, Leser zu unterstützen, indem ich ihnen helfe, Herausforderungen in der Erziehung zu verstehen und neue Perspektiven zu gewinnen.

Beitrag teilen

Kommentar schreiben